AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für AI Creative Production, AI Models, AI Brand Ambassadors und KI-basierte Kampagnenleistungen

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen AIVERA und ihren Unternehmer:innen bzw. Geschäftskund:innen über AI Creative Production, AI Campaigns, AI Models, AI Brand Ambassadors, die Erstellung individueller KI-Modelle sowie damit verbundene kreative, konzeptionelle und lizenzbezogene Leistungen.

1.2 AIVERA richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen und Geschäftskund:innen (B2B). Verträge mit Verbraucher:innen werden nicht angeboten.

1.3 Unternehmer:innen sind Personen oder Unternehmen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AIVERA diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.


2. Leistungen von AIVERA

AIVERA bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • AI Creative Production
  • Erstellung von AI-generierten Bildern und Videos
  • AI Campaigns und Social-Media-Kampagnen
  • Entwicklung und Nutzung von AI Models
  • AI Brand Ambassadors
  • Erstellung individueller AI Models für Kunden
  • Lizenzierung bestehender AI Models
  • kreative Konzeption und Kampagnenentwicklung
  • weitere individuell vereinbarte KI-basierte Kreativleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.


3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Angebote von AIVERA können freibleibend sein, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung von AIVERA zustande.

3.3 AIVERA ist frei, Angebote und Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.

3.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen AIVERA und dem Kunden gehen diesen AGB vor.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt AIVERA alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Produktinformationen
  • Marken und Logos
  • Texte
  • Bildmaterial
  • Referenzmaterial
  • Kampagnenvorgaben
  • gewünschte Zielgruppen
  • Claims und Werbeaussagen
  • Informationen zu Produkten und Dienstleistungen.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden können zu einer entsprechenden Verschiebung des Liefertermins führen.


5. KI-generierte Inhalte

5.1 AIVERA verwendet für die Leistungserbringung verschiedene KI-basierte Systeme und Technologien.

5.2 KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Erstellung und menschlicher Kontrolle technische oder inhaltliche Abweichungen enthalten.

5.3 AIVERA übernimmt keine Garantie dafür, dass ein KI-generiertes Ergebnis in jeder Hinsicht mit einer realen Person, einem Produkt, einer Marke, einem Gebäude, einem Ort oder einer anderen Referenz vollständig übereinstimmt.

5.4 AIVERA führt im Rahmen der vereinbarten Leistungen eine angemessene menschliche Kontrolle der Inhalte durch. Die konkrete Prüfung und Freigabe zur Veröffentlichung obliegt dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


6. AI Models und AI Brand Ambassadors

6.1 Von AIVERA entwickelte oder angebotene AI Models und AI Brand Ambassadors sind digitale bzw. künstlich erzeugte Darstellungen.

6.2 Der Kunde erhält an einem AI Model grundsätzlich kein Eigentum, sondern ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.

6.3 Umfang, Dauer, Gebiet, Kanäle und Zweck der Nutzung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. einer gesonderten Lizenzvereinbarung.

6.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist insbesondere nicht gestattet:

  • Weitergabe oder Weiterverkauf des AI Models,
  • Unterlizenzierung,
  • Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte,
  • Nutzung außerhalb des vereinbarten Zweckes,
  • Verwendung zur Erstellung eines neuen KI-Modells,
  • Verwendung zum Training anderer KI-Systeme,
  • Entfernung oder Manipulation vereinbarter Kennzeichnungen,
  • rechtswidrige oder irreführende Nutzung.

7. Individuelle AI Models

Bei der individuellen Erstellung eines AI Models erhält der Kunde die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.

Die einmalige Erstellungsvergütung umfasst grundsätzlich die Erstellung des vereinbarten AI Models. Eine darüber hinausgehende exklusive oder zeitlich bzw. räumlich erweiterte Nutzung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die technischen Systeme, Workflows, Prompts, Produktionsmethoden, Vorlagen, internen Prozesse und das Know-how von AIVERA bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum von AIVERA, soweit gesetzlich zulässig und soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.


8. Nutzungsrechte und Lizenzen

8.1 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung und ausschließlich im vereinbarten Umfang eingeräumt.

8.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Nutzungsrechte nicht exklusiv, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.

8.3 Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bedarf der vorherigen Zustimmung von AIVERA und kann eine zusätzliche Vergütung auslösen.

8.4 Die konkreten Rechte können in einer gesonderten Lizenzvereinbarung oder Vereinbarung über die Erstellung eines individuellen AI Models geregelt werden.


9. Materialien und Rechte des Kunden

Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Bilder,
  • Videos,
  • Personenabbildungen,
  • Logos,
  • Marken,
  • Texte,
  • Produktinformationen,
  • Designs,
  • sonstige geschützte Inhalte.

Der Kunde stellt AIVERA von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Anweisungen beruhen und AIVERA die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.


10. AI-Transparenz und Kennzeichnung

AIVERA berücksichtigt die jeweils anwendbaren gesetzlichen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte.

Welche Kennzeichnung erforderlich ist, hängt insbesondere von:

  • der Art des Inhalts,
  • seinem Verwendungszweck,
  • dem eingesetzten KI-System,
  • der konkreten Veröffentlichung,
  • sowie der jeweiligen rechtlichen Rolle von AIVERA und dem Kunden

ab.

Soweit gesetzlich erforderlich, werden geeignete Hinweise auf die künstliche Erzeugung oder Manipulation von Inhalten berücksichtigt.

Der Kunde ist für die konkrete Veröffentlichung und Nutzung der Inhalte in seinem eigenen geschäftlichen Umfeld verantwortlich, soweit diese Verantwortung nicht ausdrücklich von AIVERA übernommen wurde.


11. Freigabe durch den Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die von AIVERA gelieferten Inhalte vor Veröffentlichung zu prüfen.

Mit der Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere:

  • die sachliche Richtigkeit,
  • die gewünschte Darstellung,
  • die Richtigkeit von Produktinformationen,
  • die Richtigkeit von Werbeaussagen,
  • die Einhaltung seiner eigenen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen.

12. Termine und Lieferung

Liefertermine werden individuell vereinbart.

Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn alle erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben des Kunden vorliegen.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Ausfälle von Drittanbietern oder anderer von AIVERA nicht zu vertretender Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen.


13. Preise und Zahlung

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen.

AIVERA kann bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.


14. Änderungen und zusätzliche Leistungen

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen.

Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere:

  • zusätzliche Inhalte,
  • zusätzliche Korrekturschleifen,
  • Änderungen nach finaler Freigabe,
  • zusätzliche Formate,
  • zusätzliche Kampagnen,
  • zusätzliche Nutzungsrechte,
  • zusätzliche Kanäle oder Märkte.

15. Gewährleistung

AIVERA erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und mit angemessener fachlicher Sorgfalt.

Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Reichweite, Conversion Rate, Verkaufszahl oder Performance einer Kampagne wird nicht übernommen.


16. Haftung

AIVERA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart werden kann.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet AIVERA nicht für Schäden, die aus einer vom Kunden vorgenommenen Änderung, Veröffentlichung oder Nutzung der Inhalte außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs entstehen.

Insbesondere haftet AIVERA nicht für:

  • vom Kunden vorgegebene oder freigegebene Werbeaussagen,
  • vom Kunden bereitgestellte rechtsverletzende Materialien,
  • Verstöße gegen Plattformregeln durch den Kunden,
  • eine rechtswidrige Verwendung nach Übergabe,
  • wirtschaftlichen Misserfolg einer Kampagne.

17. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.


18. Portfolio und Referenzen

AIVERA darf abgeschlossene Arbeiten grundsätzlich als Referenz und Portfolio verwenden, sofern dem keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.

Bei vertraulichen oder noch nicht veröffentlichten Kampagnen erfolgt eine Veröffentlichung nur nach entsprechender Freigabe oder Vereinbarung.


19. Beendigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits erbrachte Leistungen und bereits eingeräumte Nutzungsrechte werden durch eine spätere Beendigung nicht automatisch rückwirkend aufgehoben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.


20. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung von AIVERA.


21. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.


22. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.


23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit gesetzlich zulässig.