KI-TRANSPARENZ & KENNZEICHNUNG

KI-Transparenz & Kennzeichnung bei AIVERA

Stand: September 2026

1. Einsatz künstlicher Intelligenz

AIVERA nutzt künstliche Intelligenz und KI-basierte Systeme im Rahmen der kreativen Produktion und Kampagnenentwicklung.

Dazu gehören insbesondere:

  • AI Models
  • AI Brand Ambassadors
  • KI-generierte Bilder
  • KI-generierte Videos
  • KI-generierte Texte
  • kreative Kampagneninhalte
  • digitale und virtuelle Darstellungen.

KI ist dabei ein Bestandteil des Produktionsprozesses. Die konkrete Verwendung hängt vom jeweiligen Projekt und Auftrag ab.


2. Menschliche Kontrolle

KI-generierte Inhalte werden im Rahmen der AIVERA-Leistungen grundsätzlich durch menschliche Kontrolle und Freigabe begleitet.

KI ersetzt nicht die menschliche Verantwortung für die finale Auswahl, Prüfung und Verwendung eines Inhalts.


3. Transparenz und Kennzeichnung

AIVERA berücksichtigt die jeweils anwendbaren Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gemäß der geltenden Rechtslage.

Welche Kennzeichnung erforderlich ist, hängt insbesondere von:

  • der Art des KI-Inhalts,
  • dem Verwendungszweck,
  • dem eingesetzten KI-System,
  • der Art der Veröffentlichung,
  • sowie der jeweiligen Rolle von AIVERA und dem Kunden

ab.

Nicht jeder mit KI erstellte Inhalt unterliegt automatisch derselben Kennzeichnungspflicht.


4. KI-generierte oder manipulierte Bild-, Video- und Audioinhalte

Bei KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalten wird geprüft, ob aufgrund ihrer konkreten Gestaltung und Verwendung eine gesetzliche Offenlegungs- oder Kennzeichnungspflicht besteht.

Dies gilt insbesondere für realistisch wirkende Darstellungen, bei denen eine Verwechslung mit einer realen Person, einem realen Ereignis oder einer tatsächlichen Aufnahme möglich sein kann.

Soweit gesetzlich erforderlich, werden geeignete Hinweise auf die künstliche Erzeugung oder Manipulation vorgesehen.


5. Deepfake-Inhalte

Bei Inhalten, die rechtlich als Deepfake einzustufen sind, können besondere Transparenzpflichten gelten.

AIVERA berücksichtigt diese Anforderungen im Rahmen des jeweiligen Projekts.

Bei der Veröffentlichung trägt der Kunde, soweit er als Betreiber bzw. Nutzer des jeweiligen KI-Systems handelt, Verantwortung für die Einhaltung der auf seine konkrete Nutzung anwendbaren gesetzlichen Anforderungen.


6. KI-Interaktion

Wenn ein KI-System unmittelbar mit Personen interagiert und die betreffende Person nicht offensichtlich erkennen kann, dass sie mit einem KI-System interagiert, können besondere Informationspflichten bestehen.

AIVERA berücksichtigt diese Anforderungen bei entsprechenden Projekten.


7. Technische Kennzeichnung

Bei bestimmten KI-Systemen und Anwendungsfällen können technische bzw. maschinenlesbare Kennzeichnungen erforderlich sein.

AIVERA berücksichtigt die jeweils anwendbaren Anforderungen im Rahmen ihrer Rolle und des eingesetzten Systems.

AIVERA übernimmt jedoch keine pauschale Garantie, dass jeder durch Drittanbieter erzeugte KI-Inhalt technisch maschinenlesbar gekennzeichnet ist.


8. Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist für die konkrete Veröffentlichung und Nutzung eines gelieferten KI-Inhalts in seinem geschäftlichen Umfeld verantwortlich, soweit diese Verantwortung nicht ausdrücklich von AIVERA übernommen wurde.

Dies betrifft insbesondere:

  • die konkrete Plattform,
  • das jeweilige Land bzw. den jeweiligen Markt,
  • die Bewerbung eigener Produkte oder Dienstleistungen,
  • Werbeaussagen,
  • erforderliche Kennzeichnungen,
  • Plattformrichtlinien,
  • branchenspezifische Vorschriften.

Der Kunde prüft die finalen Inhalte vor Veröffentlichung.


9. Rechtliche Entwicklung

Die rechtlichen Anforderungen an KI entwickeln sich laufend weiter.

AIVERA überprüft und aktualisiert diese Informationen bei wesentlichen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Diese Website-Information stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.

Die allgemeine Information auf dieser Website ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Kennzeichnung eines einzelnen KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalts.